Nachdem wir festgestellt hatten, dass neben Logo, Webseite und anderen Dingen, dem Verein auch eine Vereinshymne gut stehen würde, hat sich ein Vereinsmitglied dieser Aufgabe angenommen und einige Gedanken gemacht, wie der folgende Text zeigt. Es ist aber nicht beim Text alleine geblieben, sondern unser Mitglied hat auch direkt zu Keyboard und Schnittprogramm gegriffen und seinen Worten Musik folgen lassen: Vereinshymne im .mp3-Format. Die Jahreshauptversammlung hat den Vorschlag am 19.2.2020 angenommen.

Wie könnte eine Vereinshymne für den Mathe-dual e.V. aussehen?

Ich habe mich mal konstruktiv mit dem Thema Vereinshymne auseinandergesetzt. Instinktiv muss man ja beim Thema Hymne immer automatisch z.B. an die deutsche Nationalhymne denken. Deswegen hatte ich mich gefragt was man sich nun eigentlich konkret unter einer Vereinshymne vorstellen kann.

Auf Wikipedia fand ich dazu:

„Eine Hymne [...] ist ursprünglich ein feierlicher Preis- und Lobgesang“
„Hymne ist auch das Kurzwort für die National- oder Landeshymne“
„Außerdem gibt es Unternehmenshymnen, Vereinshymnen, [...]“

Aha ok, also im Wesentlichen erstmal nichts neues :-)

Dann habe ich mich gefragt in wie fern das erstmal konstruktiv weiter hilft bei der Frage wie man am besten eine Vereinshymne gestaltet und kam zu dem Ergebnis: nicht wirklich! Der Gedanke für den Verein eine Hymne zu haben, die sich an der Nationalhymne orientiert hat mir jedenfalls nicht wirklich gefallen. Grundsätzlich soll es also ein „Preis und Lobgesang“ sein? Ehrlich gesagt halte ich von allzu viel (Selbst-) Lobhudelei auch gar nicht so viel. Allerdings muss man ja auch nicht so offensichtlich „Preisen und Loben“, dass es wie Lobhudelei klingt.

Deswegen hatte ich mir folgende Eckpunkte überlegt, die ich mir für eine Vereinshymne wünschen würde:
1. Sie soll sich mit dem Verein identifizieren lassen
2. Sie soll klar machen wofür der Verein steht (das schliesst den Beruf MaTSE mit ein)
3. Sie soll auf die Vereinsziele aufmerksam machen
4. Sie soll darauf eingehen wie man den Verein unterstützen kann
5. Sie soll für den Verein Werbung machen
6. Sie sollte so konstruiert sein, dass sie etwas an sich hat, was Leute dazu veranlasst sie zu teilen und damit weiter zu verbreiten (Stichwort virales Marketing)

Als ich mit der Konzeption eines Prototyps für eine potentielle Vereinshymne angefangen habe, habe ich zunächst an den letzten Punkt gedacht. Dazu habe ich mir überlegt, welche Darbietungsform denn gut geeignet sein könnte um gewisse Anreize zu bieten. Dazu habe ich eine für den mathematisch-technischen Bereich eher ungewöhnliche Darbietungsform der Hymne gewählt: einen Song mit Rap/HipHop Elementen. Diese Form der Darbietung dürfte im (Alters-) Bereich der Zielgruppe einiges populärer sein als z.B. die Nationalhymne und es ist zu erwarten, dass man sich die Hymne entsprechend gerne auch mal „freiwillig“ anhört und mit seinen Freunden teilt.
Ferner hatte ich mir überlegt, wenn die Hymne eine klassische Lied-Form, also Refrain und Strophen hat, ob man dies in Deutsch oder Englisch machen sollte. Da wir im Prinzip überwiegend im deutschen Sprachraum auftreten habe ich auch eher Richtung Deutsch tendiert. Schliesslich soll unsere Zielgruppe unsere Message auch klar und deutlich verstehen können.
Eine weitere Überlegung wäre, dass man sich später vielleicht noch die Mühe macht ein entsprechendes Video dazu zu erarbeiten und zu unterlegen, da man damit die maximale Verbreitungswirkung in den sozialen Medien erreicht. Dann hätte man eine schöne Runde Sache in der Hand mit der man vielleicht ein bisschen mehr Aufmerksamkeit erregen kann.
Was die anderen Eckpunkte betrifft habe ich mir dann weitere Gedanken gemacht und versucht konstruktiv zu zeigen, wie man all diese Punkte in ein einzelnes Lied reinpacken kann.

Generell kann man sagen, dass es zwangsläufig auch zum Vereinszweck gehört, die (mathematisch) duale Ausbildung zu fördern, indem man deren Image aufpoliert. In diesem Sinne muss man die Anpreisung der Ausbildung selbst, die im Rahmen der prototypischen Hymne offenbar wird für sich wieder als Erfüllung des Vereinszweckes sehen. Damit ist jede Werbung für den Beruf seinerseits auch wieder Werbung für den Verein, denn es zeigt (und ich hoffe da spreche ich jetzt für eine Mehrheit der Mitglieder), dass wir für den Beruf wirklich brennen.

Chorus:

Mathematisch technisch, Mathe Dual
Mathe Digital (2x)

Verse 1:

Mathe Dual, Mathe Digital, Mathematisch Technisch
das ist die Beste Wahl
111 ist nicht nur eine Zahl
Willst Du die Qual der Wahl, oder Mathe Dual?

[Chorus]

Verse 2:

Ein Mann (ein Kaufmann) macht eine Reise
2pi! 2pi! dreht er sich im Kreise?
Nein, er will jeden Ort auf seiner Route besuchen
Und dabei möglichst wenig Sprit für diese Reise verbuchen
Das Problem (das Problem) ist algorithmisch kompliziert
Drum haben wir es einfach mal heuristisch optimiert
Dazu haben wir ihm eine Software programmiert
die hat seinen Spritverbrauch mal eben halbiert

[Chorus]

Verse 3:

Willst Du mathematisch, technisch, informatisch studieren
und dabei keine Zeit verlieren
gleichwohl, gleichauf, gleichzeitig praktisch Dinge fabrizieren
Das ist unser Programm Dich dabei weiter zu führen

[Chorus]

Verse 4:

Mint, Mint, Mint, das ist nur ein Hint
an die Politiker hier im Saal
Wollt Ihr noch mehr Mint? Wollt Ihr noch mehr Mint?
Dann fördert Mathe Dual! Fördert Mathe Dual!

[Chorus] (4x)

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Seffenter Weg 23
52074 Aachen, Deutschland
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Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

 

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

 

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

 

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

 

Wir, bzw. unser Hostinganbieter, erhebt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal 7 Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke

Der Mathe-dual e.V. lädt zum Beginn des Sommersemesters zur Code Challenge 2018 ein! Die Code Challenge ist ein kurzweiliges, halbtägiges Veranstaltungsformat, bei dem es vorhandenen Code zu knacken gilt. Der Ablauf ist ähnlich wie in einem "Escape Room": verschiedene Rätsel müssen gelöst werden, um die Ergebnisse zu einem großen Ganzen zu kombinieren.

Die Challenge besteht aus zwei Teilen: dem Lösen der Einzelaufgaben und dem Zusammenfügen der Erkenntnisse. Bei den Einzelaufgaben soll die Funktionalität der Code-Aufgaben ermittelt werden. Dazu wird ihre Signatur veröffentlicht und die Funktionen können in einer Testumgebung "ausprobiert" werden.

Im zweiten Teil wird die Fähigkeit auf den Prüfstand gestellt, sich in fremden Code hineinversetzen zu können. Hierzu wird der Code eines Gesamtprogramms präsentiert, in dem die zuvor zu entschlüsselnden Funktionen aufgerufen werden. Ziel ist, ohne Rechner / Compiler die Funktion des vorgegebenen Programmablaufs zu bestimmen. Dabei handelt es sich um einen Algorithmus für ein allgemeines Problem der Informatik/Mathematik.

Siegerehrung: Die Bearbeitung der einzelnen Teile der Code Challenge werden mit Punkten bewertet. Die besten Teams erhalten Preise im Gesamtwert von 500 EUR. Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde sowie einen Platz in der MATSE-"Hall of Fame".

Die Veranstaltung findet am Freitag, 13.4.2018, im IT-Center der RWTH von 17 - 22 Uhr statt. Die Teilnahme ist in Teams empfohlen; die Teamgrenze liegt bei 4 Teilnehmern. Es sind MATSEs aller aktuellen Ausbildungsjahrgänge und Ausbildungsstandorte willkommen. Teams können auch zu Beginn der Veranstaltung gebildet werden.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Anmeldung: via E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Angabe der Teammitglieder (Name und E-Mail, Ausbildungsjahr und Firma) sowie eines verbindlichen Ansprechpartners pro Team. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 5.4.2018.

Für Fragen stehen wir ebenfalls unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bereit. Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!

Das Orga-Team der Code Challenge 2018

15.3.2018